Master Software Engineering und Informationstechnik - Gebühren
Gebühren
Für die Teilnahme am Masterstudiengang Software-Engineering und Informatiomstechnik wird eine Gebühr von EUR 1.150 je Modul erhoben. Im Masterstudiengang Software-Engineering und Informatiomstechnik studieren Sie über 4 Semester Regelstudienzeit 14 Module (Studienmodule, Mastermodul und Projektmodul). Es gilt die aktuelle Gebührenordnung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg.
| Gebührenordnung des Masterstudiengang Software-Engineering und Informationstechnik |
Sie können jedes Modul im Studium einzeln buchen oder sowohl mehrere Module wie den kompletten Studiengang buchen:
| 1 | Modul | EUR | 1.150,- |
| 3 | Module | EUR | 3.300,- |
| 6 | Module | EUR | 6.300,- |
| 9 | Module | EUR | 9.000,- |
| 14 | Module | EUR | 11.800,- (inkl. Projektmodul und Mastermodul) |
Die Gebühren für belegte Studienmodule werden mit Beginn des ersten Studienmoduls (zum Zeitpunkt der Zustellung der ersten Lehrbriefe) fällig.
Es entstehen keine weiteren Gebühren während der Regelstudienzeit.
Bei wiederholter Teilnahme an einer schriftlichen Prüfung wird eine zusätzliche Prüfungsgebühr erhoben. Nach Überschreiten der Regelstudienzeit fällt eine Gebühr in Höhe von 500,- EURO für jedes folgende Semester an.
Zahlungsmöglichkeiten
Sie können Ihre Gebühren per Rechnung (Einmalzahlung) begleichen.
Teilnehmern, die das vollständige Studium buchen, stehen zwei Ratenmodelle mit 3 oder 24 Raten offen, für die ein Aufschlag zu zahlen ist.
- 3 Raten zu je 4.032,- EUR per Rechnung (Gesamtpreis: 12.096,-EUR)
- 24 Monatsraten zu je 512,- EUR per Einzugsermächtigung (Gesamtpreis: 12.288,- EUR)
Förderung

Mit der Bildungsprämie können Sie sich vom Staat unterstützen lassen. Der Prämiengutschein kann für Sie 500,- Euro wert sein.
Voraussetzungen:
- Sie sind erwerbstätig, und versteuern maximal 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr.
- Sie führen vor Studienstart ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort. Beratungsstellen gibt es bundesweit flächendeckend. Die nächste Beratungsstelle finden Sie über die Website http://www.bildungspraemie.info/de/101.php oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Stipendien
Studierende von Weiterbildungsstudiengängen können sich an der Ohm-Hochschule im Rahmen des Deutschlandstipendiums bewerben. Das OHM vergibt jährlich zum Wintersemester Stipendien an besonders förderwürdige Studierende.
Details zu Voraussetzungen, Terminen, Bewerbungsunterlagen und Förderhöhe finden Sie hier.
Stipendien im Bereich berufsbegleitender Studiengänge sind rar. Der Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stellt deshalb eine Datenbank zur Verfügung, mit der Stipendien nach unterschiedlichen Kriterien recherchiert werden können.
Steuern
Ausgaben für Weiterbildung (u.a. Gebühren, Lernmittel, Fahrtkosten, Spesen) können steuerlich geltend gemacht werden. Fortbildungskosten, die mit dem ausgeübten Beruf in Verbindung stehen, können nach §9 EStG i.d.R. als Werbungskosten abgesetzt werden.
Selbständige und Arbeitgeber können die Ausgaben i.d.R. als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Kredite
Informationen zu öffentlich geförderten Programmen und neutralen und unabhängigen Untersuchungen finden Sie hier:
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Studiengänge der Hochschule Nürnberg finden Sie hier.






